GEKA NACHHALTIGKEIT – CO2-EMISSIONEN
BERICHTSSTANDARD
Der CO2-Fussabdruck von GEKA wird nach ISO 14064-1 sowie nach dem Greenhouse Gas (GHG) Protocol (Rev. ed. März 2004) berechnet, das vom World Business Council for Sustainable Development (WBCSD) und dem World Resource Institute (WRI) veröffentlicht wurde.
SYSTEMGRENZEN UND
KONSOLIDIERUNG VON DATEN
Die folgenden Regeln gelten in Bezug auf die Systemgrenze und die Konsolidierung von Daten:
Geographische Systemgrenzen:
Direkte Energienutzung (fossile Energie und Strom), vorgelagerter Teil der Energie, geschäftliche Flugreisen, Transport, Abfall, Pendeln der Arbeitnehmer, gelieferte Waren werden in der Berechnung berücksichtigt.
Temporäre Systemgrenzen:
Die Berichtsperiode von GEKA ist vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020.
GEKA-NACHHALTIGKEIT – CO2-EMISSIONEN
2019
Die Berichtsperiode von GEKA ist vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019.
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